(gültig ab 01.01.2017)
Ausbaupfad für Strom aus Biomasse
Bruttozubau für Neu- und Bestandsanlagen:
(Altholzanlagen von der Förderung ausgeschlossen)
Förderdauer
Voraussetzungen
Vergütung (Inbetriebnahmejahr 2017)
Höchstwert bei Ausschreibungen (Marktprämie, Degression 1 % pro Jahr)
Einspeisevergütung (ohne Ausschreibung, Degression 0,5 % im Halbjahr)
Ohne Teilnahme an der Direktvermarktung: Absenkung der Vergütung um 0,2 ct/kWh
Die FNR sammelt Daten im Auftrage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und in Abstimmung mit den Verbänden. Den Bericht hierzu und die Datenbasis finden sie unter folgenden Links: